VINECON
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung und Leistungen von VINECON (Marke der Tedacon).

Diese AGB sind ein Entwurf und ersetzen nicht die rechtliche Prüfung. Vor verbindlicher Anwendung empfehlen wir die Prüfung durch einen Anwalt. Abweichende individuelle Vereinbarungen gehen vor.

VINECON ist eine Marke der Tedacon. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs- und sonstige Leistungen (z. B. Strategie, Konzeption, digitale Projekte) zwischen dem Kunden und Tedacon – VINECON (Inhaber: Lukas Harms), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Tedacon. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Tedacon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote von Tedacon sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und in der vereinbarten Form zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende oder unvollständige Mitwirkung können zu einer Anpassung von Terminen und ggf. zu zusätzlichen Kosten führen. Tedacon ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit der vom Kunden überlassenen Inhalte zu prüfen.

4. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Honorarvereinbarung (Festpreis, Stundensatz, Pauschalpreis o. Ä.). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist (in der Regel 14 Tage) ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von Tedacon erstellten Leistungen (Konzepte, Texte, Gestaltungen, Code, sonstige Arbeitsergebnisse) unterliegen dem Urheberrecht. Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung in dem vereinbarten Umfang (z. B. räumlich, zeitlich, medial) eingeräumt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung erfolgt keine Übertragung von Nutzungsrechten über den vereinbarten Zweck hinaus. Tedacon behält sich vor, Arbeitsergebnisse für Referenzzwecke zu nutzen, sofern nicht vertraglich oder ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Gewährleistung

Tedacon erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und nach den vereinbarten Anforderungen. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Tedacon hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist unzumutbar, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Bereitstellung der Leistung, sofern nicht zwingend längere Fristen gelten.

7. Haftung

Tedacon haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tedacon nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens; die Haftung ist in diesem Fall auf die Höhe des mit dem jeweiligen Auftrag erzielten Honorars begrenzt, sofern nicht zwingend höhere Haftung besteht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Tedacon.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei nur für die Vertragsdurchführung zu nutzen und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, soweit die Informationen nicht allgemein bekannt werden.

9. Laufzeit und Kündigung

Bei Rahmen- oder Dauerverträgen gilt die vereinbarte Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Projektaufträgen kann der Auftrag nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vor Abschluss der Leistung einvernehmlich oder durch Kündigung beendet werden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund ist Tedacon berechtigt, die vereinbarte Vergütung bis zur vereinbarten Projektfertigstellung zu verlangen; Tedacon wird erbrachte Leistungen anrechnen und sich angebotene Ersparnisse anrechnen lassen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Düren. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026. Bei Fragen: info@vinecon.eu.